Sachkundeprüfungen (NRW, NI)
In einigen Bundesländern bin ich mittlerweile zugelassener Prüfer zur Erlangung der Sachkunde:
NRW
Für Nordrhein-Westfalen befugt zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und für große Hunde nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW.
Niedersachsen
In Niedersachsen anerkannt zum Nachweis der Sachkunde gemäß § 8 NHundG.
Hamburg
In Hamburg anerkannt als Sachverständiger zur Durchführung von Gehorsamsprüfungen gemäß HundeG.
Kontakt: 0172 - 9835475 oder info@hundeschule.org
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