Begleithundeprüfungen (BH)
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DB
Nächste Verhaltensprüfung
Samstag, 10.03.2012 um 10 Uhr
Treffpunkt: Duisburg-Rheinhausen
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Die von mir durchgeführten Begleithundeprüfungen entsprechen den Anforderungen nach den Verhaltensprüfungen, welche auch Hunde der Anlage 2 LHV NRW,
jetzt § 10, Abs. 2 LHG NRW entsprechen müssen. Daher unterscheide ich grundsätzlich nicht zwischen den Hunden verschiedener
Kategorien gemäß LHG NRW.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von mir eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, das Ihr Hund einen Verhaltenstest gemäß § 10 Abs. 2 LHG NRW zur
Befreiung vom Maulkorb und Leinenzwang bestanden hat.
Da ich in Hamburg als Sachverständiger zur Durchführung von Gehorsamsprüfungen gemäß HundeG anerkannt bin, führe ich diese auch analog eines Verhaltenstestes
durch, wobei die Vorgaben des Landes Hamburg maßgebend sind und Beachtung finden.
Termine werden auf der Webseite rechtzeitig bekannt gegeben. Um keine Termine zu verpassen tragen Sie sich bitte in mein »
Newsletter ein.
Anmeldeunterlagen finden Sie » hier. Um Ihnen einen Eindruck vom Ablauf eines Verhaltenstestes zu geben
finden Sie im » Videoalbum den Verhaltenstest meiner Stafford Terrier Hündin Hilde. Für Fragen stehe ich
Ihnen unter 0172 - 9835475 jederzeit zur Verfügung.
Weiterführende Links:
» Landeshundegesetz NRW
» Verwaltungsvorschrift zum LHG NRW
» Durchführungsverordnung zum LHG NRW
» Landeshundegesetz Hamburg
Kontakt: 0172 - 9835475 oder info@hundeschule.org
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